Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
BÄRWERK – FELGENREPARATUR BERLIN
Ein Angebot der B-Partners UG (haftungsbeschränkt)
§ 1 GELTUNGSBEREICH UND VERTRAGSPARTNER
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Reparatur, Aufbereitung, Lackierung, Beschichtung, Veredelung und sonstige Bearbeitung von Fahrzeugfelgen sowie damit zusammenhängende Leistungen zwischen der B-Partners UG (haftungsbeschränkt), nachfolgend „BärWerk“, und ihren Kunden.
2. Vertragspartner: B-Partners UG (haftungsbeschränkt), Winterfeldallee 40, 15834 Rangsdorf, Deutschland; Geschäftsführerin Oksana Kaufman; Handelsregister: Amtsgericht Potsdam, HRB 42618 P; E-Mail: kontakt@felgenreparatur.berlin; Telefon: +49 174 348 23 20.
3. Diese AGB gelten für Verbraucher (§ 13 BGB) und Unternehmer (§ 14 BGB). Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
4. Abweichende Bedingungen von Unternehmern gelten nur bei ausdrücklicher Zustimmung von BärWerk; gesetzliche Regelungen über kollidierende Bedingungen bleiben unberührt.
§ 2 VERTRAGSGEGENSTAND UND LEISTUNGSERBRINGUNG
1. BärWerk bietet insbesondere Felgenreparatur und -aufbereitung, Lackierung, Pulverbeschichtung, CNC-Glanzdrehen, Hochglanzverdichten, Polieren, Sandstrahlen und optische Veredelung sowie individuell vereinbarte weitere Leistungen an.
2. Art und Umfang der geschuldeten Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag.
3. BärWerk ist berechtigt, zur fachgerechten Ausführung qualifizierte Fachbetriebe und sonstige Erfüllungsgehilfen einzusetzen. Die gesetzliche Verantwortlichkeit der B-Partners UG (haftungsbeschränkt) bleibt unberührt.
4. Es werden ausschließlich technisch und rechtlich zulässige Arbeiten durchgeführt. Ein Anspruch auf sicherheitsrelevante, unzulässige Bearbeitungsverfahren besteht nicht.
§ 3 ANFRAGEN UND VERTRAGSSCHLUSS
1. Die Darstellung der Leistungen auf der Website ist kein verbindliches Angebot. Anfragen über Website, Telefon, E-Mail, WhatsApp oder persönlich sind grundsätzlich unverbindlich.
2. Nach Prüfung der Anfrage kann BärWerk ein individuelles Angebot unterbreiten. Ein Vertrag kommt erst durch Annahme eines hinreichend bestimmten Angebots oder sonstige verbindliche Vereinbarung zustande.
3. Die Bestätigung kann, soweit keine besondere Form vorgeschrieben ist, schriftlich, elektronisch, telefonisch oder persönlich erfolgen.
4. Die AGB werden dem Kunden vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt und nach den gesetzlichen Vorschriften einbezogen. Eine Bestätigung beim Absenden einer unverbindlichen Anfrage ersetzt dies nicht.
5. Bei Fernabsatzverträgen werden Verbrauchern die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen einschließlich einer gegebenenfalls erforderlichen Widerrufsbelehrung zur Verfügung gestellt.
6. Die bloße Übersendung oder Übergabe von Felgen begründet ohne entsprechende Vereinbarung keinen kostenpflichtigen Reparaturauftrag.
§ 4 ZUSTAND DER FELGEN UND EINGANGSPRÜFUNG
1. Der Kunde informiert BärWerk über bekannte Vorschäden, frühere Reparaturen, Schweißarbeiten, Verformungen und sonstige bearbeitungsrelevante Umstände.
2. BärWerk kann die Felgen einer Sichtprüfung und einer dem vereinbarten Leistungsumfang entsprechenden Prüfung unterziehen. Die anfängliche Sichtprüfung und Einschätzung der Reparaturmöglichkeiten sind kostenlos, sofern nicht eine weitergehende kostenpflichtige Untersuchung vereinbart wird.
3. Die kostenlose Sichtprüfung ist keine umfassende Material- oder Sicherheitsprüfung und keine Freigabe für den Straßenverkehr.
4. Verdeckte Schäden, Materialermüdung, Haarrisse oder Korrosion können erst bei der Bearbeitung erkennbar werden. BärWerk informiert den Kunden und stimmt notwendige Zusatzarbeiten gesondert ab.
5. Ist eine fachgerechte oder zulässige Bearbeitung nicht möglich, kann BärWerk die betreffende Leistung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften ablehnen. Eine Entsorgung erfolgt nur mit Zustimmung des Berechtigten oder gesetzlicher Befugnis.
§ 5 TECHNISCHE GRENZEN UND SICHERHEIT
1. Die Bearbeitung erfolgt unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen und technischen Sicherheitsanforderungen.
2. Arbeiten, die die strukturelle Sicherheit beeinträchtigen oder eine zulässige Nutzung im Straßenverkehr ausschließen, werden nicht als verkehrssichere Reparatur angeboten.
3. BärWerk kann Arbeiten bei erheblichen Zweifeln an Reparaturfähigkeit oder Betriebssicherheit ablehnen.
4. Eine ausschließlich optische Bearbeitung umfasst ohne ausdrückliche Vereinbarung keine umfassende technische Untersuchung oder Zusicherung der Verkehrssicherheit. Gesetzliche Prüf-, Hinweis- und Sorgfaltspflichten bleiben unberührt.
§ 6 PREISE UND ZUSÄTZLICHE ARBEITEN
1. Maßgeblich ist der individuell vereinbarte Preis. Verbraucherpreise werden einschließlich Umsatzsteuer angegeben; zusätzliche Transport- und Nebenkosten werden vor Vertragsschluss ausgewiesen.
2. Die anfängliche Sichtprüfung und Einschätzung der Reparaturmöglichkeiten sind kostenlos.
3. Ergeben sich während der Bearbeitung notwendige Zusatzarbeiten oder Mehrkosten, informiert BärWerk den Kunden vor deren Durchführung. Kostenpflichtige Zusatzarbeiten erfolgen erst nach Vereinbarung.
4. Ohne Zustimmung erfolgt keine eigenmächtige kostenpflichtige Erweiterung des Leistungsumfangs. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
5. Kann ohne weitere Maßnahmen nicht fortgesetzt werden, darf die Bearbeitung bis zur Klärung unterbrochen werden; gesetzliche Rechte bleiben bestehen.
§ 7 ZAHLUNG UND FÄLLIGKEIT
1. Zahlung ist nach Vereinbarung per Banküberweisung, bar, mit Karte oder PayPal möglich, soweit die jeweilige Zahlungsart angeboten wird. Voraus- oder Teilzahlungen können individuell vereinbart werden.
2. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, wird die Werkvergütung mit Abnahme des vertragsgemäß hergestellten Werkes nach § 641 BGB fällig.
3. Die Herausgabe oder Versendung kann im Rahmen bestehender gesetzlicher Sicherungsrechte von der Begleichung fälliger Forderungen abhängig gemacht werden.
4. Bei Zahlungsverzug gelten §§ 286 und 288 BGB. Rechnungen werden in zulässiger Papier- oder elektronischer Form übermittelt.
5. Gesetzliche Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte des Kunden bleiben unberührt.
§ 8 BEARBEITUNGSZEITEN UND VERZÖGERUNGEN
1. Bearbeitungszeiten werden nach Möglichkeit vorab mitgeteilt. Sie sind Schätzungen, sofern kein verbindlicher Termin vereinbart wurde.
2. Nachträglich erkannte Schäden, Zusatzabstimmungen, Materialverfügbarkeit oder Transportumstände können Verzögerungen verursachen. BärWerk informiert über wesentliche absehbare Verzögerungen.
3. Die gesetzlichen Rechte bei Verzug bleiben unberührt; die Beauftragung von Fachbetrieben entbindet BärWerk nicht von seiner gesetzlichen Verantwortlichkeit.
§ 9 ÜBERGABE, ABHOLUNG UND VERSAND
1. Die Übergabe kann persönlich an einer vereinbarten Annahmestelle oder durch Versand erfolgen. Wer Transport und Rücksendung organisiert, wird individuell vereinbart.
2. Bei vom Kunden organisiertem Versand hat dieser sachgerecht zu verpacken. Bei von BärWerk organisiertem Versand werden geeignete Verpackungs- und Transportmöglichkeiten vorgesehen.
3. Die Transportgefahr richtet sich nach dem Gesetz; zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
4. Transportschäden sollten zeitnah mitgeteilt und dokumentiert werden. Eine unterlassene sofortige Meldung lässt gesetzliche Verbraucherrechte unberührt.
5. Der Kunde teilt Änderungen seiner Liefer- und Kontaktdaten rechtzeitig mit.
§ 10 ABNAHME UND FERTIGSTELLUNG
1. Nach Fertigstellung wird der Kunde über Abhol- oder Versandbereitschaft informiert.
2. Für Werkleistungen gilt § 640 BGB. Die Abnahme kann ausdrücklich oder unter gesetzlichen Voraussetzungen schlüssig erfolgen.
3. Eine Abnahmefiktion setzt sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen voraus, bei Verbrauchern insbesondere den gesetzlich erforderlichen Hinweis in Textform.
4. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Gesetzliche Mängelrechte bleiben bestehen.
§ 11 KOSTENFREIE AUFBEWAHRUNG UND LAGERKOSTEN
1. Nach Zugang der Mitteilung über die Abholbereitschaft werden Felgen 14 Kalendertage kostenlos zur Abholung bereitgehalten, soweit nichts anderes vereinbart ist.
2. Bei ausbleibender Abholung wird der Kunde erneut zur Abholung aufgefordert und auf mögliche Lagerkosten hingewiesen.
3. Gerät der Kunde nach gesetzlichen Voraussetzungen in Annahmeverzug, kann BärWerk Ersatz erforderlicher und angemessener Mehraufwendungen, insbesondere notwendiger Aufbewahrungs- und Lagerkosten, gemäß § 304 BGB verlangen.
4. Wird nach Ablauf der kostenfreien Frist eine gesonderte kostenpflichtige Lagerung vereinbart, beträgt das Lagerentgelt 10,00 EUR einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer je Felgensatz mit bis zu vier Felgen und angefangenem Kalendertag.
5. Ohne gesonderte Lagervereinbarung wird der Betrag von 10,00 EUR nicht automatisch als Lagerentgelt geschuldet. Gesetzliche Ansprüche auf Ersatz notwendiger Mehraufwendungen bleiben unberührt.
6. Bei Aufbewahrung durch einen beauftragten Fachbetrieb können dessen tatsächlich entstandene, erforderliche und angemessene Zusatzkosten nach Maßgabe des Gesetzes geltend gemacht werden.
7. Eine bloße Fertigstellungsmitteilung begründet nicht automatisch einen Anspruch auf pauschale Lagerkosten.
§ 12 ZURÜCKBEHALTUNGSRECHTE UND WERKUNTERNEHMERPFANDRECHT
1. BärWerk darf die Herausgabe verweigern, soweit ein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht besteht.
2. Für fällige Forderungen aus dem jeweiligen Werkvertrag kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Werkunternehmerpfandrecht nach § 647 BGB an den zur Bearbeitung übergebenen beweglichen Sachen bestehen.
3. Die Entstehung und Ausübung setzen insbesondere die gesetzlichen Anforderungen an Forderung, Eigentum und Besitz voraus.
4. Bei Felgen im Besitz eines beauftragten Fachbetriebs sind die tatsächlichen Besitzverhältnisse und Rechte Dritter maßgeblich.
5. Verwertung erfolgt ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften. Nichtzahlung bewirkt keinen automatischen Eigentumsübergang.
§ 13 NICHT ABGEHOLTE FELGEN
1. Bei Nichtabholung trotz Mitteilung kann BärWerk den Kunden erneut zur Abholung auffordern.
2. Weitere Maßnahmen einschließlich Lagerkostenforderung, Sicherungsrechten oder Verwertung erfolgen nur unter gesetzlichen Voraussetzungen.
3. Nicht abgeholte Felgen werden nicht allein durch Zeitablauf Eigentum von BärWerk. Eine eigenmächtige Entsorgung oder Veräußerung findet nicht statt.
4. Gesetzliche Ansprüche aus Annahmeverzug oder Zahlungsrückständen bleiben unberührt.
§ 14 OPTISCHES ERGEBNIS UND MATERIALBEDINGTE BESONDERHEITEN
1. BärWerk schuldet die fachgerechte Erbringung der individuell vereinbarten Leistung.
2. Bei gebrauchten oder vorgeschädigten Felgen können Materialzustand, Korrosion, Vorbeschichtungen und Reparaturspuren das Ergebnis beeinflussen.
3. Geringfügige Farb-, Struktur- und Glanzabweichungen stellen nur dann keinen Mangel dar, wenn sie nach vereinbarter Beschaffenheit und gesetzlichen Anforderungen hinzunehmen sind.
4. Eine vollständige Übereinstimmung mit einer Originalbeschichtung wird geschuldet, wenn sie vereinbart wurde oder gesetzlich aus der geschuldeten Leistung folgt. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
§ 15 MÄNGELRECHTE UND REKLAMATIONEN
1. Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 633 ff. BGB für Werkverträge.
2. Beanstandungen können persönlich, telefonisch, per E-Mail oder über angebotene Kommunikationskanäle erfolgen. Fotos und Beschreibung werden zur schnelleren Prüfung empfohlen, sind aber gegenüber Verbrauchern keine zwingende Voraussetzung.
3. BärWerk erhält im gesetzlich vorgesehenen Rahmen Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung.
4. Gesetzliche Rechte auf Nacherfüllung, Selbstvornahme und Aufwendungsersatz, Rücktritt, Minderung und Schadensersatz bleiben bestehen.
5. Eine zusätzliche freiwillige Garantie wird nur bei ausdrücklicher gesonderter Vereinbarung gewährt.
§ 16 HAFTUNG
1. BärWerk haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2. BärWerk haftet unbeschränkt bei Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit aufgrund vorsätzlicher oder fahrlässiger Pflichtverletzungen von BärWerk, gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen.
3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
4. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
5. Diese Regelungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Haftung nach Produkthaftungsgesetz, aufgrund Garantien und zwingenden Rechts bleibt unberührt.
6. Gesetzliche Mängelrechte und zwingende Verantwortlichkeit für Erfüllungsgehilfen werden nicht ausgeschlossen.
§ 17 KÜNDIGUNG UND STORNIERUNG
1. Der Kunde kann einen Werkvertrag nach § 648 BGB bis zur Vollendung kündigen, soweit keine speziellere Vorschrift gilt.
2. Die Vergütung nach Kündigung richtet sich nach dem Gesetz, einschließlich der Anrechnung ersparter Aufwendungen und anderweitigen Erwerbs.
3. Gesetzliche Kündigungsrechte aus wichtigem Grund und ein gegebenenfalls bestehendes Widerrufsrecht bleiben unberührt.
§ 18 WIDERRUFSRECHT FÜR VERBRAUCHER
1. Bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen besteht nach Maßgabe des Gesetzes grundsätzlich ein Widerrufsrecht, soweit keine Ausnahme eingreift.
2. Der Verbraucher erhält rechtzeitig eine gesonderte, auf den Vertrag zugeschnittene Widerrufsbelehrung und das gesetzlich erforderliche Muster-Widerrufsformular.
3. Bei gewünschtem Beginn einer Dienstleistung vor Ablauf einer bestehenden Widerrufsfrist wird eine gesonderte ausdrückliche Erklärung eingeholt, soweit gesetzlich erforderlich.
4. Wertersatz und etwaiges Erlöschen des Widerrufsrechts richten sich ausschließlich nach dem Gesetz. Diese AGB schränken Widerrufsrechte nicht ein.
§ 19 EIGENTUM UND RECHTE DRITTER
1. Der Kunde versichert, zur Übergabe und Beauftragung der Bearbeitung berechtigt zu sein, und informiert über bekannte relevante Rechte Dritter.
2. Die Eigentumsrechte bleiben durch bloße Übergabe und Bearbeitung grundsätzlich unberührt, soweit gesetzlich nichts anderes gilt.
3. Gesetzliche Sicherungsrechte von BärWerk bleiben unberührt.
§ 20 BESONDERE REGELUNGEN FÜR UNTERNEHMER
1. Gegenüber Unternehmern gelten ergänzend handelsrechtliche Vorschriften, soweit anwendbar.
2. Ist der Kunde Kaufmann und liegt ein beiderseitiges Handelsgeschäft vor, gelten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB, soweit diese auf die betreffende Vertragsart anwendbar sind.
3. Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen gilt als Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von BärWerk. Zwingende Gerichtsstandsregeln bleiben unberührt.
§ 21 VERBRAUCHERSTREITBEILEGUNG
1. Die B-Partners UG (haftungsbeschränkt) ist nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Eine freiwillige Teilnahmebereitschaft besteht nicht, soweit keine gesetzliche Verpflichtung oder gesonderte Vereinbarung vorliegt.
§ 22 ANWENDBARES RECHT
1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dessen Anwendungsbereich eröffnet wäre.
2. Bei Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat bleiben nach anwendbarem Kollisionsrecht maßgebliche zwingende Verbraucherschutzvorschriften unberührt.
§ 23 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen können in der gesetzlich zulässigen Form erfolgen. Individuelle Abreden gehen diesen AGB vor.
2. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, gelten die gesetzlichen Rechtsfolgen; die übrigen Bestimmungen bleiben im gesetzlich vorgesehenen Umfang wirksam.